Unternehmensform bei der Existenzgründung

So entscheiden Sie sich sicher für die optimale Rechtsform

Ohne die Festlegung auf eine bestimmte Rechtsform lässt sich kein Unternehmen gründen. Hierbei ist es unverzichtbar, sich frühzeitig die Vorteile, Nachteile und Merkmale der verschiedenen Formen vor Augen zu führen.

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Bevor Sie Ihr Unternehmen offiziell gründen können, müssen Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft: Jede Form ist mit ihren spezifischen Eigenschaften, Vorteilen und Nachteilen verbunden und Ihre Entscheidung hat dementsprechende Auswirkungen auf die Zukunft. Wählen Sie die Rechtsform mit Bedacht und maximieren Sie alleine hierdurch Ihre Erfolgschancen.

 

  Themenübersicht: Die optimale Rechtsform
1. Warum die gewählte Rechtsform für junge Unternehmen so wichtig ist
2. Einzelunternehmen und GbR
3. Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und GmbH
4. Mit diesen Tipps entscheiden Sie sich für die optimale Rechtsform
5. [Infografik] Die passende Gründungsform
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Warum die gewählte Rechtsform für junge Unternehmen so wichtig ist

Wenn man sich alleine oder gemeinsam mit anderen dazu entscheidet, ein Unternehmen zu starten und zu betreiben, dann schreibt das Gesetz zwingend vor, dass man sich hierzu für einen bestimmten rechtlichen Rahmen entscheidet. Mit dem jeweiligen Rahmen sind einige Strukturelemente und Regeln verbunden. Ohne die Entscheidung für eine Rechtsform ist eine Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht möglich.

Einige Rechtsformen kennen Sie vom Namen her mit Sicherheit bereits. Da ist zum Beispiel die bekannte GmbH, eine Abkürzung, die für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ steht, die AG (Aktiengesellschaft) oder die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Doch was verbirgt sich hinter diesen jeweiligen Firmenbezeichnungen und für welche Konstruktion sollte man sich entscheiden?

 

Die Haftung kann Existenzentscheidend sein

Ein ganz wesentliches Kriterium bei der Wahl der Rechtsform für das eigene Unternehmen ist die sogenannte Haftung. Hierunter versteht man, in welchem Maße und innerhalb welcher Grenzen der Unternehmer selbst für die wirtschaftlichen Folgen seiner unternehmerischen Tätigkeit aufkommen muss. Bei Haftung denken wir zunächst an die Verpflichtung, für Schäden aufkommen zu müssen, die wir anderen gegenüber anrichten.

Im Privatbereich könnten dies die Kosten für die erneute Anschaffung eines teuren Gegenstandes sein, die wir bei einer anderen Person versehentlich zerstört haben. Im unternehmerischen Bereich denken wir vielleicht an ein schadhaftes Produkt, für das wir verantwortlich sind und das bei einem Kunden einen finanziellen Schaden angerichtet hat. Haftung bezieht sich aber auch auf die Schulden unseres Unternehmens und auf die Frage, ob wir hierfür eines Tages in unbegrenztem Umfang aus eigener Tasche aufkommen müssen.

Sie sehen also: Die Entscheidung für die Rechtsform kann unter Umständen mit sehr weitreichenden Konsequenzen verbunden sein. Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich darüber hinaus in Bezug auf die Frage, wie aufwendig ihre Verwaltung ist und welche Kosten im Zuge der Gründung anfallen. Werfen wir also gemeinsam einen Blick auf die gängigen Rechtsformen, die für Gründer und angehende Unternehmer in Frage kommen und beschäftigen wir uns mit deren wichtigsten Eigenschaften.

 


 

Einzelunternehmen und GbR

Beginnen wir zunächst mit der einfachsten Gesellschaftsform überhaupt, dem sogenannten Einzelunternehmen. Diese kommt immer dann in Frage, wenn ein einzelner Unternehmer sein Geschäft alleine führen will und wenn er nichts dagegen hat, mit seinem kompletten Privatvermögen zu haften. Den Unternehmer, der ein Einzelunternehmen gegründet hat, bezeichnet man als Inhaber.

Auf freiwilliger Basis kann sich ein Einzelunternehmer als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lassen. Ein solcher Eintrag steigert auf der einen Seite die Seriosität, die das Unternehmen nach außen hin ausstrahlt, erhöht auf der anderen Seite aber auch den Verwaltungsaufwand. Als eingetragener Kaufmann ist man nämlich dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Dies geht über die allgemeine Buchführung, zu der ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen lediglich verpflichtet ist, deutlich hinaus.

Gerade für den Anfang entscheiden sich die meisten Gründer und Jungunternehmer im Bereich E-Commerce für das nicht eingetragene Einzelunternehmen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Gründungs- und Verwaltungsaufwand gering ist, der Inhaber aber dafür uneingeschränkt mit allem haftet, was er besitzt.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn ein Unternehmen von mehr als einer Person gegründet werden soll. In diesem Fall entsteht eine sogenannte Gesellschaft, die aus mindestens zwei Beteiligten besteht. Da solche Konstruktionen den Zweck verfolgen, mehrere Personen zu einer Einheit zusammen zu fügen, werden sie als Personengesellschaften bezeichnet.

 

Die Gbr (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die häufigste Form ist dabei die sogenannte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet wird. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht ein Gesellschaftsvertrag, der die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern regelt. Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt auch bei dieser Rechtsform auf freiwilliger Basis. Auch bei der GbR haften die beteiligten Gesellschafter jeweils mit ihrem vollständigen Vermögen.

Besondere Formen der Personengesellschaften sind zum Beispiel die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Beide Gesellschaftsformen müssen in das Handelsregister eingetragen werden und sind dazu verpflichtet, die Bezeichnung der Rechtsform in ihrem Namen zu tragen. Während die Beteiligten an einer OHG gleichermaßen haften, verteilt sich die Haftungsverpflichtung in der KG unterschiedlich. Hier steht der Komplementär sowohl mit seiner Einlage als auch mit seinem privaten Vermögen, während sich die Haftung des Kommanditisten auf seine Einlage beschränkt.

 

  Einzelunternehmen und GbRFürchte Dich nicht vor einem großen Schritt. Man kann einen Abgrund nicht mit zwei kleinen Sprüngen überqueren.
David Lloyd George
 

 


 

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft und GmbH

Die Haftung mit dem vollständigen privaten Vermögen macht vielen Gründern schwer zu schaffen, wenn es um die Entscheidung für eine geeignete Rechtsform geht. Diese Bedenken sind allzu verständlich. Gerät das Unternehmen in schwieriges Fahrwasser und entstehen in der Folge hohe Schulden, dann haftet der Unternehmer hierfür in der Regel aus persönlichen Mitteln. Dies kann schnell dazu führen, dass man in einer Krisensituation alles verliert, was man besitzt und unter Umständen auf sehr lange Zeit von hohen Schulden gequält wird. Vor diesem Hintergrund gibt es ein großes Interesse daran, die Haftung im eigenen Unternehmen auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen.

An dieser Stelle kommen nun die sogenannten Kapitalgesellschaften ins Spiel. Auch diese sind dazu geeignet, mehr als nur einen Gründer innerhalb einer Gesellschaft zusammen zu bringen. Eine Voraussetzung ist das allerdings nicht. Kapitalgesellschaften können ebenso von nur einer Person gegründet und betrieben werden. Die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften ist nicht ganz kostenlos zu haben. Der Gesetzgeber knüpft diese an einige Bedingungen. So müssen Kapitalgesellschaften grundsätzlich in das Handelsregister eingetragen werden. Außerdem ist die Einzahlung eines bestimmten Stammkapitals erforderlich.

Bei der klassischen GmbH beläuft sich dieses Kapital auf mindestens 25.000 Euro. Diese Einlage muss gegenüber einem Notar nachgewiesen werden, bevor dieser dann die Eintragung beantragt. Das Kapital kann anschließend innerhalb des Unternehmens für Investitionen verwendet werden. Gerät die GmbH in eine Schieflage, so beschränkt sich die Haftung immer auf die Höhe dieser Einlage. Die GmbH ist dazu verpflichtet, ihre Rechtsform im Firmennamen zu tragen. Geschäftspartner wissen also genau, dass sie es mit einem Unternehmen zu tun haben, das nur beschränkt haftet. Dies wirkt sich nachteilig auf die Bereitschaft aus, zum Beispiel Waren gegen offene Rechnung zu liefern.

Die Gründung einer GmbH setzt das notwendige Stammkapital voraus. Um auch Gründern ohne solche finanziellen Möglichkeiten ein Unternehmen mit beschränkter Haftung zu ermöglichen, gibt es seit einiger Zeit die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Diese folgt ganz ähnlichen Regeln wie die GmbH. Ihr Stammkapital beschränkt sich allerdings auf lediglich einen Euro. Je nach Wunsch der Gesellschafter kann die UG später in eine vollwertige GmbH umgewandelt werden.

 


 

  Mit diesen Tipps entscheiden Sie sich für die optimale Rechtsform  

Mit diesen Tipps entscheiden Sie sich für die optimale Rechtsform

Die Entscheidung für die bestmöglich geeignete Rechtsform ist für Gründer und angehende Unternehmer vor allem deshalb so schwierig, weil sie oft gar nicht überblicken können, welche Konsequenzen mit den verschiedenen rechtlichen Konstruktionen verbunden sind. Aus diesem Grund sind hier ein wenig Fachwissen und Weitblick erforderlich. Die folgenden Tipps und Hinweise skizzieren den Weg zu einer guten Entscheidung in Sachen Rechtsform und bewahren Gründer so vor schwerwiegenden Fehlern.

 

 

  Tipp 1: Alleine oder im Team gründen: Eine wichtige Frage  

Alleine oder im Team gründen: Eine wichtige Frage

Bevor Sie entscheiden, welche Rechtsform Sie für Ihr Gründungsvorhaben wählen wollen, sollten Sie zunächst gründlich darüber nachdenken, ob Sie Ihr Unternehmen alleine oder mit anderen Personen zusammen gründen wollen. Als Einzelunternehmer haben Sie es bei der Wahl der Rechtsform grundsätzlich einfacher. Wollen Sie dagegen mit anderen gemeinsam ein Unternehmen starten, dann benötigen Sie eine Rechtsform, bei der dies möglich ist. Damit fällt das einfache Einzelunternehmen für Sie weg. Sie müssen sich also entweder für eine GbR, für eine GmbH oder für eine UG entscheiden.

Auch wenn die Möglichkeiten in Sachen Rechtsform alleine noch kein Kriterium für Ihre Entscheidung darüber sein sollten, ob Sie alleine oder im Team gründen wollen, so macht es dennoch Sinn, diese Konsequenzen zumindest zu bedenken und sich darüber klar zu werden, was sie eigentlich bedeuten. Grundsätzlich sollten Sie sich aber nur dann für ein Gründungsteam entscheiden, wenn Sie entweder ohnehin mit mehreren Personen die Selbstständigkeit planen oder wenn es Vorteile mit sich bringt, gemeinsam mit anderen zu gründen.

 

 

  Tipp 2: Machen Sie sich klar, was Haftung eigentlich bedeutet  

Machen Sie sich klar, was Haftung eigentlich bedeutet

Der Begriff der Haftung wird von vielen Gründern leider falsch verstanden und nicht hinreichend berücksichtigt. Aus dem privaten Bereich kennen wir den Tatbestand der Haftung im Prinzip nur aus Situationen, in denen wir absichtlich oder zumindest in grober Fahrlässigkeit einen Schaden angerichtet haben. Denken Sie hier etwa an den Straßenverkehr. Im Zusammenhang mit einem Unternehmen müssen Sie den Haftungsbegriff dagegen etwas weiter auslegen. Sie haften nämlich als Unternehmer auch dann, wenn Ihr Betrieb ohne Ihr persönliches Verschulden in finanzielle Not gerät.

Stellen Sie sich hierzu etwa die Situation vor, dass Ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird, weil ein großer Kunde seine Rechnung nicht bezahlt. Hieran trifft Sie persönlich keine Schuld. Dennoch haften Sie für die finanziellen Folgen, die damit verbunden sind. Vor diesem Hintergrund ist es sehr verständlich, dass sich viele Unternehmer für eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung interessieren.

 

 

  Tipp 3: Holen Sie alle verfügbaren Informationen ein  

Holen Sie alle verfügbaren Informationen ein

Die Entscheidung für die optimale Rechtsform können Sie nur dann treffen, wenn Sie optimal informiert sind. In diesem Kapital haben wir Ihnen einige grundlegende Informationen über die verschiedenen Unternehmensformen vermittelt. Diese erfüllen mit Sicherheit den Zweck, Ihnen einen ersten Eindruck darüber zu vermitteln, welche Rechtsformen für Sie in Frage kommen und welche weniger gut geeignet sind. Nutzen Sie diese Basisinformationen, um Ihre Kenntnisse von hier aus zu erweitern. Jedes Unternehmen und jedes Gründungsvorhaben ist einzigartig.

Es würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen, jedem Gründertyp exakt die Rechtsform zu empfehlen, die optimal zu seinen Vorstellungen, Wünschen und Plänen passt. Nutzen Sie vor allem das Internet, um sich weitere Informationen zu beschaffen. Beschäftigen Sie sich darüber hinaus gründlich mit Ihren persönlichen Wünschen und Absichten und wählen Sie am Ende gut informiert die optimale Rechtsform.

 

 

  Tipp 4: Lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten  

Lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten

Guter Rat von erfahrenen Fachleuten ist in Bezug auf die Wahl der passenden Rechtsform unverzichtbar. Hierbei sollten Sie allerdings unbedingt darauf achten, dass die Experten, die Sie befragen, auch tatsächlich unabhängig sind. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang zum Beispiel, dass die Buchhaltung und die Bilanzerstellung für eine Kapitalgesellschaft deutlich aufwendiger sind, als es bei einem Einzelunternehmen oder einer einfachen GbR ohne Eintragung der Fall wäre.

Wenn Sie Ihren Steuerberater über seine Meinung in Bezug auf die beste Rechtsform befragen, dann ist es möglich, dass er vor dem Hintergrund seiner eigenen Interessen argumentiert und Ihnen eine Rechtsform empfehlt, bei der er besonders viel an der späteren Buchhaltung verdient. Auch Ihr Rechtsanwalt könnte ein Interesse daran haben, einen aufwendigen und teuren Gesellschaftsvertrag für Sie zu erstellen und Ihnen daher eher zu einer komplexen Gesellschaftsform raten. Dies soll kein grundlegendes Misstrauen zwischen Ihnen und Ihren Beratern erzeugen. Allerdings sollten Sie nie die Eigeninteressen Ihrer Ratgeber außer acht lassen.

 

 

  Tipp 5: Treffen Sie Ihre Entscheidung mit Umsicht und mit Weitblick  

Treffen Sie Ihre Entscheidung mit Umsicht und mit Weitblick

Wie bereits ausgeführt: Es gibt keine standardisierte Lösung für die Frage nach der besten Rechtsform für Ihr künftiges Unternehmen. Welche Wahl sich für Sie als optimal erweist, hat vor allem etwas mit Ihren persönlichen Ansprüchen und Anforderungen, Ihren konkreten unternehmerischen Plänen und nicht zuletzt mit Ihrem Sicherheitsbedürfnis zu tun. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Entscheidung für Ihre spätere Rechtsform vor allen Dingen eine intensive Auseinandersetzung mit Ihren eigenen Vorstellungen vom Unternehmertum.

Sind Sie bereit, dauerhaft etwas mehr Geld auszugeben und einen größeren Aufwand zu betreiben, wenn Sie dafür nicht mit Ihrem gesamten Vermögen haften müssen? Wollen Sie mit mehreren Personen gemeinsam gründen oder zumindest später noch weitere Mitstreiter in das Unternehmen holen? Ist Ihnen ein bestimmter Eindruck nach außen hin wichtig? Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen führen Sie unmittelbar zu genau der Gesellschaftsform, die für Sie und Ihre Ziele am besten geeignet ist.

 


 

[Infografik] Die passende Gründungsform

Alle Existenzgründer stehen zum Beginn ihrer beruflichen Karriere vor einer folgenschweren Frage: Welche Rechtsform soll ich für mein eigenes Unternehmen wählen? Von der konkreten Unternehmensform hängen viele Faktoren ab, die den künftigen Geschäftsbetrieb beeinflussen. Hierzu zählen nicht nur Aufwand und Kosten der eigentlichen Gründung, sondern auch rechtliche und steuerliche Verpflichtungen und die Frage, in welchem Umfang man mit seinem privaten Vermögen für sein Unternehmen haftet.    (Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn)

  Die passende Gründungsform für angehende Selbstständige