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Einer der meist gesuchten Begriffe im Zusammenhang mit dem Start in die Selbständigkeit ist der Begriff „Fördermittel“ – zu Recht, denn jeder zukünftige Unternehmer sollte versuchen, die nötigen Investitionen seines Vorhabens mit „geschenktem Geld“ zu finanzieren. In der November-Ausgabe von Auktionsideen erfahren Sie daher, was für spezielle Programme es gibt und wo Online-Händler für den eigenen Start bis zu
27.400,- Euro staatliche Fördermittel erhalten – die noch nicht einmal zurückgezahlt werden müssen.
Beim Einstieg in den Online-Handel müssen keine Unsummen investiert werden
Wer heutzutage ein Ladengeschäft in der Innenstadt oder eine Kfz-Werkstatt eröffnet, muss zu Beginn gleich kräftig in die Tasche greifen. Einrichtung, Werkzeuge und Maschinen müssen finanziert, Mitarbeiter eingestellt und Mietkautionen hinterlegt werden.
Der Einstieg in den Online-Handel gestaltet sich da schon durchaus günstiger. Die meisten Online-Händler starten ihr Gewerbe im kleinen Rahmen von zu Hause aus und vergrößern sich dann je nach Situation.
Lagerräume werden erst dann angemietet, wenn die Kapazitäten daheim nicht mehr reichen und entsprechende Gewinne aus dem Online-Verkauf schon vorhanden sind.
Aber auch wenn der Einstieg als Online-Händler zu den wenigen Tätigkeiten gehört, bei denen zu Beginn nicht gleich Unsummen investiert werden müssen, benötigt man dennoch Waren, die verkauft werden sollen und entsprechende Betriebsausstattung, um eine schnelle und effiziente Abwicklung der Bestellungen durchführen zu können.
Und es dauert auch einige Wochen, bis alle Artikel eingekauft, im Shop oder bei eBay eingestellt und vom Kunden bezahlt worden sind. Auch für diese Zeit müssen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Start zu meistern und nicht nach wenigen Wochen, wenn der Handel gerade anläuft, aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten aufgeben zu müssen.
Deshalb sollten auch Online-Händler über ausreichend Kapital verfügen, um den Anfang zu meistern.
So erhalten Sie bis zu 27.400,- Euro vom Staat, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Viele angehende Online-Händler sind sich nicht bewusst, dass es spezielle Fördermittel gibt, mit denen die Bundesregierung und die Bundesländer jungen Gründern Starthilfe geben. Hierbei handelt es sich um bis zu 27.400,- Euro, die für den Start in den Online-Handel zur Verfügung gestellt werden und später noch nicht einmal zurückgezahlt werden müssen.
Aus diesem Grund berichtet Auktionsideen in seiner aktuellen November-Ausgabe rund um die Ihnen zustehenden Fördermittel. Wir zeigen Ihnen, welche speziellen Förderprogramme es gibt und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was Sie unternehmen müssen, um sich die maximale Höhe des rückzahlfreien Startkapitals zu sichern.
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PS: Einige dieser Fördermittel stehen nicht nur Existenzgründern, sondern auch bereits bestehenden Unternehmen zur Verfügung.
Und auch der nebenberufliche Start in den Online-Handel ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Alle Details hierzu erhalten Sie in unserer neuen Ausgabe von Auktionsideen.
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