Uneinheitliches Verbraucherrecht in der EU schafft Barrieren

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Der Trend zur Globalisierung macht auch vor dem deutschen Online-Handel nicht halt. Immer mehr Online-Händler verkaufen ihre Produkte nicht nur innerhalb Deutschlands sondern erzielen einen Teil ihrer Umsätze durch den Außenhandel innerhalb und außerhalb der EU. Der Handel per Internet eignet sich hervorragend zur internationalen Ausrichtung und ein Großteil der professionellen Online-Händler ist technisch schon heute auf einen ausgedehnten Außenhandel eingerichtet. Alleine von den eBay Umsätzen deutscher Händler entfallen mittlerweile rund 14 Prozent auf den Verkauf von Produkten in andere Länder. Im Rahmen des Online Business Barometers März 2010 hat nun eBay die deutschen Online-Händler über ihre Einschätzungen, Erwartungen und Wünsche in Bezug auf den Außenhandel befragt. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass die stark uneinheitlichen Verbraucherschutzregelungen innerhalb der EU als deutliche Hürde für eine Ausdehnung des Verkaufs außerhalb von Deutschland empfunden werden. Die Händler sehen hierin nicht nur Einschränkungen für die eigenen Aktivitäten sondern sprechen sich auch zu Gunsten der Käuferschaft für einheitliche Regelungen aus.

Die Ergebnisse der Studie zeigen zunächst, dass sich der deutsche Online-Handel längst über die Grenzen hinaus entwickelt hat. 92 Prozent der Befragten verkaufen ihre Produkte bereits heute nicht nur an Kunden in Deutschland sondern erobern zunehmend ausländische Märkte, allen voran die Länder der EU. Vor diesem Hintergrund sprechen sich 83 Prozent der Befragten für eine Vereinfachung der Verbraucherschutzregelungen innerhalb der Europäischen Union aus. Interessant in diesem Zusammenhang: 60 Prozent der deutschen Online-Händler würden ihre internationale Verkaufstätigkeit ausdehnen, wenn die rechtlichen Grundlagen innerhalb der EU vereinfacht würden. Dieses Statement kann als deutliches Signal für Brüssel interpretiert werden. Belastet werden die Händler nicht nur durch das Risiko gegen geltendes Recht in den einzelnen Zielländern zu verstoßen. Eine konsequente Berücksichtigung der jeweils gültigen Verbraucherschutzregelungen ist aufgrund deren Uneinheitlichkeit und der sprachlichen Barrieren für einen durchschnittlichen Online-Händler ohne juristische Vorbildung nicht zu leisten.

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