Nach einer riesigen Kritik-Welle empörter eBay-Verkäufer über das im Mai umgestellte Bewertungssystem, hat eBay nun die Zügel ein wenig gelockert. Seit dem 21.August ist es nun eBay-Verkäufern wieder möglich, zu Unrecht erhaltene negative Bewertungen löschen zu lassen. Allerdings ist dieses an harten Kriterien gekoppelt. So muss der Verkäufer einen Antrag auf Löschung stellen, welcher innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Negativ-Bewertung eingehen muss. Der Käufer muss der Bewertungsrücknahme zustimmen, geht er nicht darauf ein oder ignoriert er die Aufforderung, bleibt die Bewertung bestehen. Des Weiteren sind eBay-Verkäufern nur maximal zwei Löschanträge innerhalb eines Monats gestattet, was für einige große eBay-Powerseller wohl nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ ist.