Das Bundeskartellamt hat sich in der Folge von zahlreichen Beschwerden mit der Frage beschäftigt, ob das Auktionshaus eBay seine Kleinanbieter mit weniger als 50 Bewertungspunkten dazu zwingen darf, den konzerneigenen Bezahldienst PayPal anzubieten. Am 23.04.2010 hat die Behörde nun ihre Entscheidung verkündet: Trotz vielfacher Beschwerden darf eBay seine Klein- und Privatverkäufer weiterhin dazu verpflichten, als Zahlungsmethode das System PayPal anzubieten. Grund für die Beschwerden der Anbieter waren vor allem die zusätzlichen Kosten, die mit der Verwendung von PayPal einhergehen. Verkäufer müssen bei einem Verkaufswert von 100,00 Euro mit PayPal Gebühren in Höhe von 2,00 Euro rechnen, was deutlich zu Lasten der erzielbaren Gewinne auf der Plattform geht.
Das Auktionshaus argumentierte in der Auseinandersetzung vor allem mit der erhöhten Sicherheit für Käufer auf eBay. Deren Zahlung, vor allem an Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten, wird durch PayPal geschützt, wenn die gekaufte Ware nicht eintrifft oder nicht der Beschreibung entspricht. eBay sieht sich durch die Entscheidung des Bundeskartellamtes in seiner Strategie bestärkt, wobei die Behörde deutlich machte, dass man im Rahmen des Entscheidungsverfahrens nicht überprüft hätte, ob eBay den Bezahldienst PayPal nutzt, um eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Die vorgelegten Zahlen und Daten hätten keinen Anlass dafür geboten, die Verpflichtung zum Bezahlsystem PayPal auch vor dem Hintergrund der Marktbeherrschung zu überprüfen.