Mit der Einführung neuer Preisgrundsätze hat Amazon seit Bekanntgabe am 01.03.2010 im deutschen, französischen und englischen Online-Handel für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Der erfolgreiche und international tätige Online-Marktplatz hatte seine Verkäufer verpflichtet, Produkte auf keinem anderen Portal preiswerter anzubieten als bei Amazon selber. Die strenge Vorgabe zur Preisparität bezieht sich dabei nicht nur auf den reinen Artikelpreis sondern auch auf den Gesamtpreis inklusive der Versandkosten. Gleichzeitig forderte Amazon von den kooperierenden Händlern, auch den Kundenservice, die Rückgaberegelungen und die Erstattungsrichtlinien auf dem Marktplatz mindestens ebenso verbraucherfreundlich zu gestalten, wie bei Verkäufen über andere Marktplätze oder den eigenen Online-Shop. Die Mediantis AG, Betreiberin des Online-Angebots ZVAB (Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher) ist angesichts dieser Neuregelung jetzt vor Gericht gezogen und hat vor dem Landgericht in München eine einstweilige Verfügung gegen den Handelsriesen erwirkt.
Die zuständigen Richter berieten unter dem Aktenzeichen 37 O 7636/10 über die Beschwerde des Anbieters antiquarischer Bücher und entschieden letztlich zu Gunsten der ZVAB. Amazon handelte sich so eine einstweilige Verfügung ein, die es dem Marktplatz künftig verbietet, den Verkäufern von antiquarischen Büchern Vorschriften in Bezug auf die Preisgestaltung zu machen. Begründet wurde das Urteil damit, dass Amazon durch das Modell der so genannten Preisparität wettbewerbswidrig handelt. Die Richter sehen in der Vorgabe der Preisparität einen deutlichen Verstoß gegen die Meistbegünstigungsklausel und damit eine Beschränkung des freien Wettbewerbs. Während es sich bei der einstweiligen Verfügung lediglich um eine Anordnung im Schnellverfahren handelt, wartet die Branche jetzt gespannt auf weitere gerichtliche Auseinandersetzungen.
Derzeit bezieht sich das Urteil lediglich auf Anbieter, die mit antiquarischen Büchern handeln. Bis auf Weiteres können diese ihre Preise bei Amazon weiterhin eigenständig festlegen. Das Urteil hat innerhalb des gesamten Online-Handels Signalfunktion. Der Rechtsanwalt der Mediantis AG rechnet damit, dass sich künftig auch die Vertreter anderer Produktbereiche mit der Preisparität bei Amazon auseinander setzen werden. Weitere Urteile werden dann Klarheit darüber erbringen, ob die Preise von Elektronikprodukten, Haushaltsgeräten, DVDs und anderen Artikel bei Amazon künftig von der Händlerschaft wieder eigenständig festgelegt werden können.