Verglichen mit den rechtlichen Regelungen für „normale“ Online-Shops gelten bei eBay besondere Bestimmungen für die Widerrufsbelehrung. Grundsätzlich sind diese Regeln nur für gewerbliche Verkäufer verbindlich. Allerdings ist hierbei nicht entscheidend, ob der Anbieter sich selber als „gewerblich“ einstuft sondern zu welchem Ergebnis ein Gericht im Zweifelsfall kommen würde.
Verschiedene Gerichtsurteile der Vergangenheit zeigen, dass juristisch gesehen fast jeder Verkäufer bei eBay als gewerblicher Anbieter betrachtet wird. Hierzu genügt es nach einem Urteil des Landgerichtes in Hanau aus dem Jahr 2006 bereits, wenn ein Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten hat. Vor diesem Hintergrund muss sich annähernd jeder, der Produkte bei Deutschlands größtem Online-Auktionshaus anbietet, mit den Bestimmungen zur Widerrufsbelehrung beschäftigen, wenn er keine kostspieligen Abmahnungen riskieren will.
Einen sehr guten Überblick über die geltenden Regelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis bietet ein Artikel von Axel Gronen auf dem Portal Wortfilter. Interessierte Leser entdecken hier umfassende Informationen über die Frage, ob man als privater oder gewerblicher Anbieter gilt, über die erforderliche Form und den Inhalt einer rechtssicheren Widerrufsbelehrung, über die sogenannte 40-Euro-Klausel, über die korrekte Art, einen entsprechenden Rechtstext in ein eBay Angebot einzubauen und über eine Möglichkeit, die Widerrufserklärung durch die Mitarbeiter von Wortfilter überprüfen zu lassen.