Abmahnungen sind ein Thema, das annähernd jeden Online-Händler betrifft. Aufgrund der durchgängigen
Transparenz im Handel per Internet - hier ist Jedermann in der Lage, Online-Angebote kritisch zu überprüfen - sind die kostenbewehrten Benachrichtigungen ein fester Bestandteil im Arbeitsalltag von Shop-Betreibern und Anbietern im Internet geworden. Allein in den vergangenen drei Jahren erhielt jeder Online-Händler in Deutschland im Durchschnitt zwei Abmahnungen. Die Hauptursache für die ärgerlichen Schriftstücke sind Verstöße gegen die zahlreichen und teilweise komplizierten Verbraucherinformationspflichten.
Für die Ausgabe März 2010 ließ eBay in seinem Online Business Barometer untersuchen, in welcher Weise deutsche Online-Händler von der gängigen Abmahnungspraxis betroffen sind und welche Änderungen sich die Marktteilnehmer in Bezug auf das geltende Recht wünschen. Grundsätzlich zeigt die Studie, dass es sich bei den Abmahnungen inzwischen um ein Massenphänomen handelt, das von vielen Händlern als Bedrohung der eigenen Existenz wahrgenommen wird.
Befragt über die angenommenen Ursachen für die steigende Zahl an Abmahnungen äußerten 79 Prozent der Händlerschaft, dass die Abmahnung ein Instrument zum leichten Verdienen von Geld ist. Während 40 Prozent die Auffassung vertraten, dass die derzeitige Abmahnungspraxis einen ausgewogenen und gerechten Wettbewerb verhindern soll, halten nur 21 Prozent der Befragten die kostenpflichtigen Benachrichtigungen für geeignet, ein berechtigtes Interesse durchzusetzen.
Die wirtschaftlichen Folgen von Abmahnungen werden von der überwiegenden Zahl der Online-Händler ernst genommen. So gaben 52 Prozent der Befragten an, dass Abmahnungen bereits gravierende Folgen für ihr Geschäft hatten. 42 Prozent sehen in den hiermit verbundenen Kosten einen erheblichen finanziellen Schaden, der für immerhin 10 Prozent existenzbedrohend ist.
Die gleichartigen Auffassungen zum Thema Abmahnungen schlagen sich auch deutlich in den Wünschen der Händler gegenüber dem Gesetzgeber nieder: Der Untersuchung nach sprachen sich 93 Prozent der Befragten für eine Änderung des aktuellen Rechtsrahmens aus. Für 85 Prozent der Online-Händler wäre es angemessen, die Kosten, die mit einer Abmahnung verbunden sind, zu senken, während 64 Prozent der Befragten sich dafür aussprachen, den Kreis der Abmahnberechtigten deutlich zu verringern, sodass künftig nicht jeder in der Lage sei, einen Online- Händler kostenpflichtig abzumahnen.
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Ausgabe 79 [05/2010]