Aktuelle Meldungen aus dem Europa-Parlament in Brüssel betreffen den Online-Handel in Europa und könnten die Situation von Marktteilnehmern schon bald drastisch verschlechtern. Als Reaktion auf ein Scheitern der Bemühungen um eine Harmonisierung der Verbraucherrechte in allen Mitgliedsstaaten hat das Parlament eine Richtlinie vorgelegt, die Händler in der Zukunft zwingen könnte, ihre Waren grundsätzlich in allen 27 EU Staaten anzubieten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der einzelne Händler daran interessiert ist, seine Waren einem größeren Kreis an Verbrauchern anzubieten oder ob er sich absichtlich dafür entschieden hat, sein Angebot nur auf ausgewählte Länder zu begrenzen.
Eine Konsequenz dieser Richtlinie wäre zudem, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen aller Händler derart geändert werden müssten, dass sie den Bestimmungen und dem geltenden Recht in allen EU-Staaten entsprechen. Würde dies nicht erfolgen, so müsste der betreffende Händler damit rechnen, kostenpflichtige Abmahnungen zu erhalten. Besonders kritisch wird die geplante EU-Richtlinie aufgrund ihrer marktselektierenden Wirkung betrachtet. Während große und ohnehin international ausgerichtete Online-Händler weniger Schwierigkeiten mit der rechtlichen Umsetzung einer solchen Neuordnung hätten, wären es vor allem die kleinen und mittleren Anbieter, die dem Aufwand und den Kosten einer solchen Anpassung nicht gewachsen wären. Die unmittelbare Folge: Große Händler könnten sich europaweit durchsetzen, während Unternehmen mit eher geringer Größe und niedrigem Volumen vom Markt verschwinden würden. Sowohl das Bundeswirtschaftsministerium als auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag betrachten die auf europäischer Ebene vorgeschlagene Regelung als ausgesprochen kritisch und bemühen sich aktuell um eine Änderung des Entwurfs.
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Ausgabe 90 [04/2011]